Unsere Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler durch Ausbildung und Erziehung auf das Zusammenleben und -arbeiten in einer Gemeinschaft
vorzubereiten.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wirken Schülerinnen undSchüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern in unserer Schulgemeinschaft zusammen.
Innerhalb unserer Schulgemeinschaft wird für jeden Einzelnen so viel Freiraum garantiert, dass eigenverantwortliches Handeln und die
Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht werden.
Wer seine persönliche Freiheit in Anspruch nimmt, schränkt unweigerlich die Freiheit anderer ein. Das Wahrnehmen des anderen und das Miteinbeziehen seiner Interessen lässt erst Gemeinschaft wachsen.
Da viele Menschen in der Schule zusammenkommen, ist auch eine Beschränkung des Freiraums notwendig. Die Regelungen unserer Schulordnung beinhalten für uns demzufolge Rechte und Pflichten. Sie tragen dazu bei, einen
verantwortbaren Freiraum für alle am Schulleben Beteiligten zu schaffen.
Das auf diese Weise geregelte Zusammenleben an unserer Schule verändert sich, sodass auch unsere Schulordnung fortwährend überprüft und den Veränderungen angepasst werden muss
Unterricht und Schulveranstaltungen finden vorwiegend in unserem
Schulbereich statt. Damit sind die Schulgebäude, das Schulgelände von der Schulstraße bis zur Unteren Bergstraße, die Bushaltestelle während der Ankunfts- und Abfahrtszeiten des Schulbusses, die Sandberghalle und das dahinter gelegene Sportgelände gemeint (s. Skizze im Anhang).
Finden Schulveranstaltungen (z.B. Wandertage, Besuch sportlicher Veranstaltungen, Schullandheimaufenthalte) außerhalb des beschriebenen Schulbereichs statt, so gehören diese Veranstaltungsorte für die Dauer der Nutzung durch unsere Schule ebenfalls zum Schulbereich.
Die Schülerinnen und Schüler kommen aus ihrem familiären Bereich in unseren
Schulbereich. Auf dem Weg zum Schulbereich sind sie durch die Schülerunfallversicherung geschützt, ebenso auf dem Weg vom Schulbereich nach Hause.
Daher dürfen Schülerinnen und Schüler nicht von ihrem
Schulweg abweichen. Schulweg ist jedoch nicht unbedingt der kürzeste, sondern der sicherste Weg zur Schule. Als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater, Mofa- und Mopedfahrer, Fahrgast im Bus, ...) haben sich Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrerinnen und Lehrer an die
Straßenverkehrsordnung zu halten.
Entsprechende Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind immer mal wieder Gegenstand des Unterrichts. In unserem Schulbereich wer
den die Schülerinnen und Schüler von den Lehrerinnen und
Lehrern beaufsichtigt. Die Lehrerinnen und Lehrer sind zu dieser Aufsicht
verpflichtet.
In den Großen Pausen werden sie von Schülerinnen und Schülern unterstützt.
Näheres regeln Aufsichtsordnungen und Aufsichtspläne, die in der Schule bekannt gemacht werden.
Schülerinnen und Schüler dürfen unseren Schulbereich nicht eigenmächtig ohne
Genehmigung der für die Aufsicht verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer oder der Schulleitung verlassen.
Für das ordnungsgemäße Verlassen des Schulbereichs (z.B. Unterrichtsräume,
Pausenhof, Sportgelände) sind die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer zuständig.
Während der Schulzeit wird eine angemessene Kleidung erwartet.
Im Rahmen unseres Erziehungs- und Bildungsauftrags möchten wir bei allen Schülerinnen und Schülern auf angemessene Kleidung hinwirken. Dies beinhaltet, dass:
- keine provozierenden Sprüche und Symbole auf Kleidung und Arbeitsmaterialien vorhanden sind.
- keine freizügige Kleidung getragen wird (z.B. bauchfrei).
- keine Kopfbedeckungen in Unterrichtsräumen und in den Pausen getragen werden (Ausgenommen: Islamisches Kopftuch bei Schülerinnen und Kopfbedeckungen im Außenbereich zum Schutz vor Sonne und Kälte).
- funktionelle Kleidung (nur) im Sportunterricht getragen wird.
Im gesamten Schulbereich ist aus Gründen der Sicherheit das Schneeballwerfen
und das Anlegen von Schleifbahnen nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheiden die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer im Einvernehmen mit der Schulleitung. Waffen und Gegenstände, die als Waffen genutzt werden, sind im Schulbereich untersagt und müssen einbehalten werden.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche nicht rauchen.
Zusätzlich schreibt ein Erlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für unsere Schulart vor, dass den Schülerinnen und Schülern das Rauchen im Schulbereich grundsätzlich nicht gestattet ist. Deshalb können auch keine Raucherecken eingerichtet werden. Die Schule ist verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz aller ihrer Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, damit ist gerade auch der gesundheitliche Schutz gemeint.
Es ist gesetzlich verboten, von Schülerinnen und Schülern, von Lehrerinnen und Lehrern oder von weiteren in der Schule tätigen Personen während der Schulzeit ohne ihr Einverständnis Aufnahmen zu machen.
Das Jugendschutzgesetz untersagt den Gebrauch und die Verbreitung pornografischer und Gewalt verherrlichender Medien im Beisein von Kindern und Jugendlichen.
Während der gesamten Schulzeit, d.h. ab 7.30 Uhr und mit dem Eintreffen auf dem Schulgelände (einschließlich der Bushaltestelle) bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Schulschluss, müssen Mobilgeräte aller Art (Handys, Smartphones, IPods, usw.) ausgeschaltet sein und dürfen nicht verwendet und nicht in Erscheinung treten. Über eine Verwendung im Unterricht entscheidet der Fachlehrer. Wird einer Schülerin oder einem Schüler das Gerät abgenommen, so erhält sie bzw. er es i.d.R. am selben oder folgenden Unterrichtstag nach Unterrichtsende zurück. In Ausnahmefällen (z.B. bei Verdacht auf jugendgefährdende Bilder oder Videos auf den Geräten, unrechtmäßige Nutzung von Kommunikationsdiensten) kann von der Lehrkraft auch angeordnet werden, dass das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten ausgegeben wird.
Darüber hinaus gilt zusätzlich:
Smartphone/Handys werden vor dem Unterricht eingesammelt und im Lehrerzimmer aufbewahrt. Kurz vor Unterrichtsende bekommen die Schülerinnen und Schüler ihr Mobilgerät zurück.
Schulfremde Personen dürfen nur mit dem Einverständnis der Lehrkräfte das Schulgelände während der Schulzeit betreten.
Da die Bushaltestelle für die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Schulbusse
als Schulbereich gilt, sind alle Regelungen, die im Schulbereich Gültigkeit haben, auch im Haltestellenbereich anzuwenden.
Die folgenden Hinweise zum Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus dienen vor allem der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler:
Um Drängeleien und damit verbunden Gefährdungen der Wartenden zu vermeiden, sorgen die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer für ein geordnetes Ein- und Aussteigen.
Schieben, Stoßen und Schubsen in der Warteschlange sind unbedingt zu unterlassen, weil dadurch die Sicherheit der Mitschülerinnen und
Mitschüler gefährdet ist.
Auch im Bus ist darauf zu achten, dass niemand in Gefahr gerät.
Den Anweisungen der Busfahrer ist Folge zu leisten, sie sind für die Sicherheit aller Fahrgäste verantwortlich.
Höfliches und rücksichtsvolles Verhalten sind erwünscht.
Die Warteeinrichtungen, die angrenzenden Grundstücke und die Busse sind schonend zubehandeln, auf ihre Sauberkeit ist zu achten.
Beim Verlassen der Bushaltestelle ist besondere Aufmerksamkeit gefordert, da auf den übrigen Verkehr zu achten ist.
Beobachten Schülerinnen und Schüler an den Bushaltestellen oder im Bus
Besonderheiten oder Vorfälle jeglicher Art, so können diese bei der SMV, bei Lehrerinnen und Lehrern ihres Vertrauens oder bei der Schulleitung gemeldet werden.
Die Schulleitung ist geme insam mit dem Schulträger, dem Landkreis und den
Busunternehmen für ein möglichst reibungsloses Funktionieren des Schulbusverkehrs verantwortlich. Anregungen und Beschwerden können deshalb an die Schulleitung gerichtet werden. Sie sind Anlass für klärende
Gespräche mit den oben genannten Einrichtungen.
Was zum Aufenthaltsbereich während der Pausen gehört, ist aus der Skizze ersichtlich (s. Anlage).
Auf diesem Pausenbereich darf während der Schulzeit nicht mit einem Zweirad (Fahrrad, Mofa, Moped, Roller, ...) gefahren werden, um niemanden zu gefährden. Auch innerhalb des Schulgebäudes können sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten, allerdings nur in der Aula, im Auswärtigenraum und im Bereich der Verkaufstheke.
Für den Pausenbereich gilt:
Ausgleich und Entspannung von der unterrichtlichen Arbeit finden unsere Schülerinnen und Schüler ganz besonders im Pausenbereich.
Nur in diesem Bereich dürfen sich Schülerinnen und Schüler während der Pausen aufhalten. Was zum Außenbereich zählt, ist aus der Skizze zu ersehen.
Da sich während der Pausen zahlreiche Schülerinnen und Schüler im Pausenbereich tummeln, muss gegenseitige Rücksichtnahme das Verhalten bestimmen.
In der Großen Pause können die Spielgeräte genutzt werden. Sie sind in gutem,
gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.
Ereignet sich ein Unfall, so werden sofort die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer verständigt.
Auf die Unversehrtheit und Sauberkeit des Pausenbereichs sowie der angrenzenden Einrichtungen und Flächen ist achtzugeben.
Verantwortlich für die Aufsicht sind Lehrerinnen und Lehrer.
Das Schulhaus ist unsere gemeinsame Arbeitsstätte. Damit hier konzentriertes Arbeiten möglich ist, müssen Ruhe und Ordnung herrschen.
Störungen des Unterrichts sind deshalb möglichst auszuschließen.
Es ist im Schulhaus außerdem alles zu vermeiden, was zu Gefährdungen von Personen führt.
Alle Räume, Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien werden pfleglich behandelt.
Es ist auf ihre Sauberkeit zu achten.
Nicht nur das Essen und Trinken, auch das Kauen von Kaugummi ist während der Unterrichtszeit sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer nicht erlaubt.
Da sich der Unterricht in der Regel an einem festen Zeitplan orientiert, sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn, d.h. 15 Minuten vor Beginn der ersten Stunde, in der Schule sein. Ab diesem Zeitpunkt sind die in der ersten Stunde unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer für die Aufsichtsführung verantwortlich.
Klassen- und Fachräume
Mit dem akustischen Zeichen zu Beginn der Unterrichtsstunde begeben sich die
Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume, um sich auf den Unterricht einzustellen. Die kurzen Pausen werden dazu genützt, die Fenster zu öffnen und frische Luft ins Zimmer zu lassen, ggf. die Toilette aufzusuchen
und sowohl Klassenraum (z.B. Tafel) als auch eigenen Arbeitsplatz für die folgende Stunde vorzubereiten. Spätestens mit dem akustischen
Zeichen zum Ende der Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Unterrichtsräume.
Auch die Lehrerinnen und Lehrer sollten möglichst pünktlich in ihren Unterrichtsräumen sein. Nach Verlassen der Unterrichtsräume vor der Großen Pause schließen die jeweils verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer die Zimmertüren ab. Auch nach Unterrichtsende werden die Räume abgeschlossen.
Näheres regelt eine von Klasse und Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer gemeinsam zu erarbeitende Klassenordnung (u.a. Ämterverteilung, Ordnung im Klassenraum). Über Regelungen zur Nutzung der Fachräume einigen sich die jeweilig zuständigen Fachkonferenzen.
Nur in dringenden Fällen kommen Schülerinnen und Schüler in den
Verwaltungsbereich, insbesondere in das Rektorat und in das Lehrerzimmer. Hier werden nämlich Gespräche geführt und Materialien gelagert, die der Vertraulichkeit unterliegen. Keinesfalls dürfen Schülerinnen und Schüler selbstständig Rektorat oder Lehrerzimmer betreten.
Wenn Informationen für die Klasse besorgt werden müssen, so sind dazu in erster Linie die Klassensprecherinnen und Klassensprecher berechtigt.
Von der Schule zu den Sportanlagen und wieder zurück benutzt die Sportgruppe den Fußweg zwischen der Oberen und Unteren Bergstraße vorbei am Kindergartengelände. Schülerfahrzeuge bleiben in der Regel am Stellplatz an der Schule zurück. Es ist auf die Sauberkeit dieses Weges und der angrenzenden Bereiche zu achten. Für die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler sorgen die Lehrerinnen und Lehrer.
Schülerinnen und Schüler tragen Sportkleidung während des Sportunterrichts, dazu gehören auch Sportschuhe.
Da Hygiene zur Gesunderhaltung beiträgt, wird im Sportunterricht darauf Wert gelegt. Deshalb sollte im Anschluss an die sportliche Betätigung Zeit zum Waschen und zum Wechseln verschwitzter Sportkleidung vorhanden sein.
Wertsachen (Uhren, Geld, ...) müssen vor Beginn des Sportunterrichts bei den
Sportlehrerinnen bzw. Sportlehrern abgegeben werden.
Die Sportanlagen, ihre Einrichtungen und die Sportgeräte
werden aus Sicherheitsgrün den nur auf Anordnung der verantwortlichen Lehrkräfte genutzt. Ihre pflegliche Behandlung ist
selbstverständlich.
Die Sportlehrerin bzw. der Sportlehrer ist für die sachgemäße Verwendung und am Ende der Sportstunde für die vorgeschriebene Aufbewahrung der benützten Sportgeräte verantwortlich.
Beschädigungen an den Sportanlagen sowie schadhafte Sportgeräte, die zu Unfällen führen
können oder den Sportunterricht behindern, sind der Fachleiterin bzw. dem Fachleiter Sport umgehend mitzuteilen. Diese bzw. dieser sorgt dann für Abhilfe.
Unsere Schulordnung wurde in der Gesamtlehrerkonferenz, im Elternbeirat und im Schülerrat unserer Schule besprochen. Sie tritt mit Beschluss der Schulkonferenz in Kraft. Eine Änderung unserer Schulordnung kann durch jedes Mitglied der Schulkonferenz beantragt und durch die Mehrheit der Mitglieder unserer Schulkonferenz herbeigeführt werden.
Bei der Aufnahme in unsere Schule werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern über die Regelungen unserer Schulordnung informiert. Darüber hinaus müssen sich vor allem die Klassen in unserer Schule wenigstens einmal im Schuljahr ausführlich mit den Inhalten unserer Schulordnung beschäftigen.
Frankenhardt, 29. Juni 2022
Hr. Waldmann
Schulleiter