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Die Leistungsmessung bzw. Leistungsfeststellung und die Leistungsrückmeldung sind komplexe Gebiete der schulischen Arbeit. In der Gemeinschaftsschule unterscheidet sich diese vor allem in den Klassen 5 – 8.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in ihren Fächern auf unterschiedlichen Niveaus (s. Grafik oben). Daher findet auch die Leistungsüberprüfung auf diesem Niveau statt. Ist ein Schüler dem grundlegenden Niveau zugeordnet, schreibt er in diesem Fach auch alle Klassenarbeiten auf dem grundlegenden Niveau. Am Ende ergibt sich eine Zeugnisnote auf grundlegenden Niveau.
Die im Beispiel dargestellte Note 1 in der Grafik und die damit verbundenen Leistungen veranlassen uns, über die Niveauzuteilung des Schülers nachzudenken. Es ist davon auszugehen, dass der dargestellte Schüler im nächsten Schuljahr im Fach Englisch dem mittleren Niveau zugeordnet sein wird.
Diese Zuteilung erfolgt durch den Fachlehrer bzw. die Klassenkonferenz. Eine feste Regel, ab welcher Note ein Schüler auf ein anderes Niveau wechseln kann, gibt es nicht, da dies von mehreren Faktoren abhängt (z.B. Leistungsentwicklung) und damit immer eine Individualentscheidung ist.
Kann er diesen Sprung schaffen?
Ja. Ein Schüler, der sehr gute Leistungen in einem Fach erzielt, hat in den Lernphasen immer wieder auf dem höheren Niveau gearbeitet. Meist sind starke Schüler schneller mit ihren Aufgaben fertig und beschäftigen sich daher immer wieder mit dem nächsthöheren Niveau. Der Übergang im Unterricht ist also fließend.
Ein Unterschied zur Realschule:
In der Realschule werden die Kinder nach der 6. Klasse in allen Fächern auf eine Stufe gesetzt (G oder M). Wird ein Kind dem G-Niveau zugeordnet, so arbeitet es in allen Fächern auf G-Niveau, auch wenn es in einigen Fächern bisher auf M-Niveau war. Der „Aufstieg“ auf das M-Niveau ist später nur noch möglich, wenn das Kind nach der multilateralen Versetzungsordnung wieder auf das M-Niveau gesetzt werden kann. Die Eltern haben hierauf keinen Einfluss.
In der Gemeinschaftsschule können die Kinder bis zum Halbjahr der 8. Jahrgangsstufe in jedem Fach auf ihrer Stufe weiterarbeiten. Erst dann wird die Entscheidung getroffen, auf welchen Abschluss das Kind hinarbeitet. Diese Entscheidung liegt im Gegensatz zur Realschule bei den Eltern.
Im Rahmen dieses Systems kann jeder Schüler in den genannten Fächern auf seiner Stufe arbeiten. Einer Überforderung oder Unterforderung wird damit entgegengewirkt. Die Leistungsüberprüfung basiert im Wesentlichen auf Klassenarbeiten und die Zeugnisnote ergibt sich wie bisher aus den im Schuljahr erbrachten Leistungen. Dem Zeugnis/Lernentwicklungsbericht kann man dann entnehmen, auf welcher Stufe die ausgewiesene Zeugnisnote im jeweiligen Fach basiert.
Das Zeugnis, der sogenannte Lernentwicklungsbericht, besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil finden Sie eine verbale Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie des Sozialverhaltens Ihres Kindes. Im zweiten Teil befinden sich die Bewertungen der einzelne Fächer.
Alle erbrachten Leistungen sind hier in kurzer Textform beschrieben. Liegt uns ein Notenwunsch der Eltern vor, so wird für jedes Fach auch eine Ziffernnote ausgewiesen.
Anmerkung:
Leistungsbewertung und Notengebung ist ein komplexes Thema.
Bewertungen sind so aufgebaut, dass sie sowohl die erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Anforderungen des Bildungsplanes beinhalten (kriteriale Bezugsnorm) als auch die erbrachten Leistungen im Verhältnis zu früheren erbrachten Leistungen (individuelle Bezugsnorm), wodurch die persönliche Entwicklung deutlich wird.
Ein Schüler bekommt in der Gemeinschaftsschule in der Regel einen Lernentwicklungsbericht. Auf Wunsch sind Noten ausgewiesen. Im Abschlussjahrgang bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Halbjahreszeugnis und am Schuljahresende ein Abschlusszeugnis der entsprechenden Schulart.
Ein Schüler, der in Klasse 9 den Hauptschulabschluss macht, bekommt im Halbjahr also ein Halbjahreszeugnis der Hauptschule und am Schuljahresende nach bestandener Prüfung ein Hauptschulabschlusszeugnis.
Schüler auf dem mittleren Niveau bekommen in der 10. Klasse ein Halbjahreszeugnis der Realschule und am Schuljahresende nach bestandener Prüfung ein Realschulabschlusszeugnis.
Schüler auf dem erweiterten Niveau bekommen in der 10. Klasse einen Halbjahresinformation mit Noten sowie ein Jahreszeugnis mit Noten im Endjahr. Darin enthalten ist auch die Versetzungsentscheidung nach der Versetzungsordnung des Gymnasiums.